Whistleblowing

Gemäß dem Gesetzesdekret 24/2023 ist das Unternehmen verpflichtet einen Kanal für „Whistleblowing“-Meldungen einzurichten, um Fehlverhalten nachzugehen.

Whistleblowing-Meldungen können von Mitarbeiter:innen oder externen Personen gemacht werden um auf Verstöße gegen geltende italienischen oder europäischen Gesetze, oder betriebsinterne Normen, hinzuweisen.

Alle Meldeangaben müssen wahrheitsgemäß und fundiert beschrieben werden.

Welche Verstöße können gemeldet werden?  

• Öffentliche Auftragsvergabe
• Finanzielle Interessen der Europäischen Union
• Transport-, Produkt- und Lebensmittelsicherheit
• Umwelt- und Verbraucherschutz
• Schutz der personenbezogenen Daten und der Privatsphäre
• Sicherheit von Netzwerken und Informationssystemen
• Öffentliche Gesundheit

Nicht unter obgenannte Verstöße fallen Meldehinweise mit einem rein persönlichen Hintergrund, wie

• personalrechtlich Angelegenheiten und persönliche Anliegen der Mitarbeiter
• zwischenmenschliche Probleme mit Arbeitskollegen und/oder Vorgesetzten

und die Verbreitung von Gerüchten, Verleumdungen und/oder haltlose Verdächtigungen gegenüber Kollegen werden nicht berücksichtigt.

Wie erfolgt die Meldung und welche Informationen muss sie enthalten? 

Die Meldung muss an die Emaildresse whistleblowing@gastrofresh.it übermittelt werden und sollte folgende Angaben enthalten, damit sie rechtzeitig bearbeitet und der Inhalt überprüft werden kann:

• Name und Nachname
• Kontaktdaten wie Emailadresse, Postadresse, Telefonnummer
• Verhältnis zum Unternehmen (Mitarbeiter/Lieferant/Kunde usw.)
• Grund der Meldung (offensichtlicher Verstoß/Unregelmäßigkeit) und detaillierte Sachverhaltsbeschreibung des Verstoßes mit Zeitangaben
• Angaben von involvierten Personen (Täter, Mittäter) und eventuelle Zeugen
• Dokumente und Informationen die den Vorfall belegen

Auswertung der Meldung

• Eine Empfangsbestätigung wird innerhalb von 7 Tagen nach Eingang der Meldung zugestellt
• Innerhalb 90 Tagen werden Sie eine Benachrichtigung erhalten, in der eine erste Erklärung zu Ihrer Meldung abgegeben wird
• Sollte sich herausstellen, dass die „Whistleblowing“-Meldung nicht wahrheitsgemäß ist, werden die zuständigen Verantwortlichen entsprechend aktiv werden.